Ergotherapie Praxis
Schreiben Sie Ihren Text hier
- Eine ergotherapeutische Behandlung muss von einem praktischen Arzt oder Facharzt verordnet
werden.
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Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein auf dem Ihre Daten, die Diagnose, die Art der
Therapie: "Ergotherapie" aufgeführt werden sollen.
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Benötigen Sie einen Hausbesuch sollte das ebenfalls auf dem Schein vermerkt sein.
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Diesen Verordnungsschein mit dem Behandlungsplan nach unserer ersten Sitzung bitte bei der
Krankenkasse bewilligen lassen.
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Die Kassen BVA, SVA, SVB, VAEB und alle Gkk können direkt über die Kasse verrechnet werden.
Dipl. Ergotherapeutin
Amelie Shirazi